Wohin mit Wasser aus dem Pool?
Das abgelassene Wasser aus Schwimmbecken gilt als Abwasser und muss entsprechend entsorgt werden.
Das abgelassene Wasser aus Schwimmbecken gilt als Abwasser und muss entsprechend entsorgt werden.
In Österreich ist es grundsätzlich jedem gestattet, öffentliche Gewässer zu benutzen. Damit ist auch das Befahren mit Booten erlaubt.
Der Verbrauch von Wasser steigt. Gleichzeitig wird es immer trockener. Wir geben Tipps zum nachhaltigen Umgang mit dem blauen Gold.
Nein, das „wilde“ Campieren außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist in Niederösterreich nicht erlaubt.
Niederösterreich verfügt über eine gute Abfallentsorgung. Trotzdem landet immer noch Müll in der Natur - mit gravierenden Folgen für Tiere und Lebensräume.
In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Sie dürfen nur auf bestimmten Wegen betreten werden.
Nein, es handelt sich dabei um Privatbesitz, der von nicht Jagdberechtigten nicht betreten werden darf.
Holz sammeln im Wald wird zur Alternative zu steigenden Energiepreisen. Doch Holz darf nicht einfach gesammelt werden.
Scheinbar verlassene Jungvögel sind meist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie versorgen oder gar mitnehmen.
Ja, aber nur mit Zustimmung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers oder auf gekennzeichneten Reitwegen.
Nein. Biogene Abfälle müssen über die Biotonne oder den Komposthaufen entsorgt werden.
Licht erhöht bei vielen Menschen das Gefühl von Sicherheit. Zu viel Licht hat aber auch negative Auswirkungen auf Natur und Gesundheit. Wir sagen Ihnen, was Sie zuhause tun können.
Die Qualität von Trinkwasser und die Versorgungssicherheit unterliegen in Niederösterreich strengen Vorgaben.
Grundsätzlich ist der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen im Naturland nicht verboten. Es sollten aber bestimmte Regeln eingehalten werden.
Waldbesitzer nur dann, wenn Mängel am Baum zu erkennen sind und die Gefahr nicht abgewendet wurde.