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Habe ich ein Recht auf Trinkwasser?

Die Qualität von Trinkwasser und die Versorgungssicherheit unterliegen in Niederösterreich strengen Vorgaben.

Tropfender Wasserhahn

In Niederösterreich ist einwandfreies Trinkwasser aus der Leitung selbstverständlich. Seine Qualität wird streng geregelt.

In Niederösterreich ist einwandfreies Trinkwasser aus der Leitung selbstverständlich. Seine Qualität wird – so wie in ganz  Österreich - durch die Trinkwasserverordnung und das Österreichische Lebensmittelbuch geregelt. Zahlreiche chemische und hygienische Parameter werden hier mit ihren Grenz- und Richtwerten angeführt.

Die Qualität von Trinkwasser ist streng geregelt

Bei Überschreitung eines Grenzwertes (in der Verordnung werden sie als Parameterwerte bezeichnet) ist das Wasser nicht mehr zur Abgabe an die VerbraucherInnen geeignet. In der Trinkwasserverordnung sind in diesem Fall bestimmte Vorgaben zu erfüllen. Die  AbnehmerInnen im betroffenen Gebiet sind sofort über Gegenmaßnahmen zu informieren. Bei einer Belastung etwa mit Keimen kann zum Beispiel das Abkochen des Wassers vor dem Trinken vorgeschrieben werden.

KundInnen müssen informiert werden

Alle Wasserversorger und damit auch viele Gemeinden müssen das abgegebene Wasser von einem  für Trinkwasseruntersuchungen akkreditierten Labor begutachten lassen. Die AbnehmerInnen sind einmal im Jahr über die aktuelle Qualität des Trinkwassers zu informieren. Das kann mit der Wasserrechnung, über Informationsblätter oder die Gemeindezeitung, aber auch auf der Internetseite des Infoportals Trinkwasser erfolgen. Es müssen zumindest folgende Parameter angeführt werden: Nitrat, Pestizide, pH-Wert, Gesamt- und Carbonathärte, Kalium, Kalzium, Magnesium, Natrium sowie Chlorid und Sulfat.

Einzelbrunnen sollten einmal im Jahr untersucht werden

Alle, die Wasser an Dritte abgeben, sind verpflichtet, die Werte der  Trinkwasserverordnung einzuhalten. Das reicht von großen überregionalen Wasserversorgern über Wasserverbände, Gemeinden und Genossenschaften bis hin zu Gasthöfen und Direktvermarktern. Rund 10 Prozent der Bevölkerung beziehen ihr Trinkwasser aus einer eigenen Anlage. Für private Einzelwasserversorgungsanlagen gelten die Werte nicht. Trotzdem ist es sinnvoll, sich an die gleichen Kriterien für die Trinkwasserqualität zu halten und einmal im Jahr eine Untersuchung des Wassers machen zu lassen.

Trinkbrunnen

Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist seit 2010 ein Menschenrecht. Damit hat Wasser einen hohen politischen Stellenwert.

Sauberes Wasser ist ein Menschenrecht

Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist seit 2010 ein Menschenrecht. Dies unterstreicht den hohen politischen Stellenwert von Wasser als Lebenselixier. Neben der erwähnten Trinkwasserverordnung und dem Lebensmittelbuch beschäftigen sich noch weitere Gesetze in Niederösterreich mit dem Trinkwasser.

Anschlusszwang an die Wasserleitung

Die NÖ Bauordnung sieht vor, dass für jedes Gebäude mit Aufenthaltsräumen die Versorgung mit einwandfreiem Trinkwasser gesichert sein muss. Nach dem Wasserleitungsanschlussgesetz besteht außerdem eine Anschlusspflicht, wenn die öffentliche Wasserleitung in einer Entfernung von weniger als 50 Metern am Haus vorbei geht. Doch Vorsicht: Es muss nicht nur ein Anschluss hergestellt werden, es muss auch der Wasserbedarf für das Haus aus der Leitung gedeckt werden. Die weit verbreitete Methode, den alten Hausbrunnen für die Versorgung zu nutzen, ist somit eigentlich nicht erlaubt.

Keine Regel ohne Ausnahme

Unter bestimmten Kriterien kann bei der zuständigen Gemeinde um eine Ausnahme von der Anschlusspflicht angesucht werden. Seit einer im Jahr 2016 in Kraft getretenen Novelle zum Wasserleitungsanschlussgesetz können WC-Spülungen mit Nutzwasser aus einer eigenen Wasserversorgungsanlage betrieben werden. Die übrigen Versorgungsbereiche sind weiterhin über das öffentliche Netz zu versorgen. Notwendig ist in diesem Fall eine Genehmigung des Bürgermeisters.

Laborgläser

Trinkwasser wird in Niederösterreich regelmäßig von unabhängigen Laboren geprüft.

Der Weg zum eigenen Brunnen

Gerade im ländlichen Raum ist ein eigener Brunnen oft eine sinnvolle Ergänzung für die Gartenbewässerung oder das Befüllen des Pools. Die Errichtung eines Brunnes auf Eigengrund muss grundsätzlich wasserrechtlich nicht bewilligt werden. Geht die entnommene Wassermenge jedoch über den normalen Hausbedarf hinaus, ist eine Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft notwendig. Auch bei artesischen Brunnen (das sind solche, bei denen das Wasser durch den eigenen Druck herausströmt) und bei der Weitergabe des Wassers an Dritte besteht eine Bewilligungspflicht.