So reagieren Sie richtig bei Wildwechsel
Rund 65.000 Wildtiere starben bundesweit im Jagdjahr 2024/25 bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Bei 122 Unfällen in Niederösterreich gab es Personenschaden. Doch was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Rund 65.000 Wildtiere starben bundesweit im Jagdjahr 2024/25 bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Bei 122 Unfällen in Niederösterreich gab es Personenschaden. Doch was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Hochwasser in der Natur ist eine gefährliche Situation, bei der man folgende Regeln beachten sollte.
Bis zu 2 Kilo pro Person und Tag dürfen gesammelt werden. In Schutzgebieten gelten meist besondere Bestimmungen.
Wandern im Gebirge ist erholsam, birgt aber auch Risiken, die sich oft vermeiden lassen.
Nein, aber er sollte an der Leine geführt werden.
Abseits von Wegen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer.
Der Wald darf von allen zu Erholungszwecken betreten werden. Dabei müssen aber gewisse Spielregeln eingehalten werden.
Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.
Grundsätzlich gilt ein allgemeines Betretungsrecht. Doch Vorsicht ist bei forstlichen Sperrgebieten geboten.
Nicht berühren und eine geschulte Person informieren.
Wer in der Natur von einem Gewitter überrascht wird, sollte ein paar Grundregeln beachten. Nicht alle gut gemeinten Ratschläge schützen.
Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Baden ist grundsätzlich überall erlaubt, ausgenommen sind jedoch Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
Campen liegt im Trend. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim naturfreundlichen Urlauben beachten sollten.
Ja, mit Ausnahme von Gewässern in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
Die Gewässer im Naturland laden zu vielfältigen Aktivitäten ein. Dabei ist einiges zu beachten.
Sie blühen in den schönsten Farben und besitzen oft prächtige Früchte. Doch Vorsicht, auch bei uns gibt es Pflanzen, von denen zumindest bestimmte Teile so giftig sind, dass sie dem Menschen gefährlich werden können.
Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet unter anderem das Ausgraben, Erwerben und Weitergeben von geschützten Pflanzen.