Muss mein Hund im Naturland NÖ immer angeleint sein?
Nein, aber er sollte an der Leine geführt werden.
Nein, aber er sollte an der Leine geführt werden.
Abseits von Wegen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer.
In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Sie dürfen nur auf bestimmten Wegen betreten werden.
Der Wald darf von allen zu Erholungszwecken betreten werden. Dabei müssen aber gewisse Spielregeln eingehalten werden.
Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.
Grundsätzlich gilt ein allgemeines Betretungsrecht. Doch Vorsicht ist bei forstlichen Sperrgebieten geboten.
Nach einer Erstversorgung kontaktieren Sie in jedem Fall Fledermaus-ExpertInnen.
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen für Wanderungen. Wichtig sind die richtige Ausrüstung und eine sorgfältige Vorbereitung.
Das Naturland Niederösterreich bietet viele Möglichkeiten für Aktivitäten im Freien. Wichtig ist dabei die Rücksicht auf die Natur.
Das Zünden von Feuerwerken und Knallkörpern zu Jahresende ist bei vielen Menschen sehr beliebt. Doch viele Tiere leiden unter Lärm, grellem Licht und Gestank.
Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Skitouren, beim Eislaufen oder bei der Salzstreuung besonders achten sollten.
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen für Wanderungen. Wichtig sind die richtige Ausrüstung und eine sorgfältige Vorbereitung.
Ein offenes Feuer im eigenen Garten ist nicht ausdrücklich verboten, man sollte aber einige Punkte beachten.
Die Hege von Wildtieren darf nur durch dafür befugte Personen erfolgen. Im Winterschlaf gestörte Tiere brauchen professionelle Hilfe.
Nein, da sich die Tiere bereits monatelang auf den Winterschlaf vorbereiten. Sollten Sie unabsichtlich ein Tier aus dem Winterschlaf geweckt haben, bitte unbedingt die Tierrettung verständigen.
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen, auf präparierten Pisten ist die Rechtslage hingegen unklar.
Nur auf eigene Gefahr und mit Zustimmung der Grundeigentümer.