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Darf ich seltene Pflanzen im Internet kaufen?

Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet unter anderem das Ausgraben, Erwerben und Weitergeben von geschützten Pflanzen.

Mädchen mit Blumenstrauß auf Wiese

Wildwachsende und nicht speziell geschützte Blumen dürfen im Ausmaß eines Handstraußes gepflückt werden.

Der Handel mit den unterschiedlichsten Waren im Internet macht auch vor geschützten Arten nicht Halt. Gerade im Frühling tauchen auf digitalen Marktplätzen vermehrt dubiose Angebote mit Samen oder ganzen Pflanzen von seltenen wildlebenden Arten auf. In Niederösterreich schiebt dem das Naturschutzgesetz und die Artenschutzverordnung einen Riegel vor.

Strenge Gesetze schützen die Vielfalt

Im NÖ Naturschutzgesetz wird der allgemeine Pflanzen-, Pilz- und Tierartenschutz geregelt. So dürfen etwa wildwachsende Pflanzen und Pilze nicht mutwillig beschädigt oder vernichtet werden. Tiere dürfen nicht beunruhigt, verfolgt, gefangen, verletzt oder getötet werden.

Das gilt übrigens auch für tierische Entwicklungsformen wie Vogeleier oder Schmetterlingsraupen. Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet darüber hinaus für geschützte Arten das Ausgraben auch von Teilen der Pflanze sowie das Beschädigen, Erwerben und Weitergeben.

Pflücken erlaubt, aber mit Maß und Ziel

Das Pflücken von wildwachsenden und nicht unter Schutz stehenden Pflanzen ist für den persönlichen Bedarf erlaubt. Mitnehmen darf man allerdings nicht mehr als einen Handstrauß, dessen Stängel von Daumen und Zeigefinger einer Hand umfasst werden können. Auch das Ausbringen von nicht heimischen Pflanzen sowie das Aussetzen gebietsfremder Tiere in der freien Natur sind verboten.

Wildnisgebiet Dürrenstein

32 Prozent der Landesfläche sind geschützt. Im Wildnisgebiet Dürrenstein hat die Natur absoluten Vorrang.

Hier hat die Natur Vorrang

Naturschutzgebiete sind natürliche Gebiete, die sich durch besonders schützenswerte Lebensräume oder durch Vorkommen von seltenen Pflanzen und Tieren auszeichnen. Derzeit gibt es in Niederösterreich 72 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 14.500 Hektar. Hier ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten und sie dürfen nur auf bestimmten Wegen betreten werden. Für jedes Naturschutzgebiet bestehen allerdings eigene rechtliche Vorgaben.

Damit sind die Möglichkeiten der Nutzung und der Umfang von Maßnahmen von Gebiet zu Gebiet unterschiedlich. Sie hängen von den jeweiligen Schutzzielen und den vorkommenden Lebensräumen und Arten ab. Ausnahmen von diesem Eingriffsverbot bestehen für die Jagd und die Fischerei. In der Regel sind auch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen gestattet. Der Schutz der Naturgüter steht aber im Vordergrund.