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Was tun, wenn es zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt?

Rund 74.000 Wildtiere sterben jährlich bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Bei 377 Unfällen in Österreich gab es Personenschaden. Doch was ist bei einem Wildunfall zu tun?

Warntafel Wildwechsel

Speziell in der Dämmerung und in der Nacht sollte in Zonen, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ markiert sind, besonders vorsichtig gefahren werden.

Auf Österreichs Straßen kommt es etwa alle sieben Minuten zu einem Unfall mit einem Wildtier. Für 74.000 Wildtiere, darunter 12.000 Jungtiere, hatte im vergangenen Jahr eine Kollision mit einem Fahrzeug tödliche Folgen. 2018 haben sich bei 377 Unfällen 418 Personen verletzt, in vier Fällen endete der Unfall für den Autolenker tödlich.

Mit der Wucht eines Elefanten

Viele AutofahrerInnen unterschätzen die Kräfte, die bei einem Zusammenprall mit einem Tier entstehen. Die Wucht, mit der ein Rothirsch bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf eine Windschutzscheibe prallt, entspricht in etwa der Masse eines ausgewachsenen Elefanten, also etwa fünf Tonnen. Trifft man beispielsweise mit 50 km/h auf einen Rehbock, wirkt immerhin eine halbe Tonne auf Fahrzeug und FahrerIn, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht bereits zwei Tonnen.

Richtiges Fahrverhalten in der Dämmerung

In der Dämmerung ist das Risiko einer Begegnung mit Hase, Reh oder Wildschwein besonders groß. In der Zeit zwischen 18.00 und 6.00 Uhr ereignen sich besonders viele Wildunfälle. Speziell zu diesen Zeiten sollte in Zonen, die mit dem Gefahrenzeichen „Achtung Wildwechsel“ markiert sind, besonders vorsichtig gefahren werden. Die effektivste Maßnahme, um einem Wildunfall vorzubeugen, ist die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit. Wenn tatsächlich ein Wildtier in Fahrbahnnähe auftaucht, sollte zunächst gebremst und anschließend abgeblendet sowie mehrmals gehupt werden. Moderne Bordcomputer verfügen über Assistenzsysteme, die den Fahrer oder die Fahrerin auch bei Dunkelheit rechtzeitig auf Tiere aufmerksam machen. Diese Systeme reduzieren rechtzeitig die Geschwindigkeit oder bringen das Fahrzeug sogar zum Halten.

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Bei einer Begegnung mit einem Wildtier ist für Fahrzeuglenker höchste Vorsicht geboten.

Überblick bewahren im Fall einer Kollision

Ist der Zusammenstoß unvermeidlich, so muss gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Ein Ausweichmanöver ist weitaus riskanter als ein Zusammenstoß mit dem Tier. Das Auto kann ins Schleudern geraten und auf die Gegenfahrbahn gelangen. Nach der Straßenverkehrsordnung darf ein Fahrzeuglenker nicht jäh und für den nachfolgenden Fahrer überraschend abbremsen. Außerdem muss der Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug so groß sein, dass ein Anhalten auch dann möglich ist, wenn dieser plötzlich abbremst. Wer wegen eines Tieres bremst, riskiert im Falle eines Auffahrunfalls ein Mitverschulden.

Ein Unfall mit einem Wildtier muss gemeldet werden

Nach dem Unfall muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Polizei verständigt werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern und eventuell verletzte Personen versorgen. Bei einem Wildschaden schreibt die Straßenverkehrsordnung eine unverzügliche Verständigungspflicht vor. Wird der Unfall nicht gemeldet, ist das strafbar. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden. Durch eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls wird der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen und kann dann die notwendigen Schritte einleiten.

Nicht immer zahlt die Versicherung

Bei Wildunfällen bekommt man den Schaden am eigenen Auto nur dann ersetzt, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Ist man nur haftpflichtversichert, muss man für den gesamten Schaden selbst aufkommen. Ist am Unfall ein Haustier beteiligt, also etwa ein Pferd oder ein Rind, ist der Besitzer oder die Besitzerin des Tieres für den Schaden verantwortlich, der durch das Haustier entstanden ist.