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Darf ich im Naturland Feuer machen?

Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.

Marshmallows im Feuer

Lager- und Grillfeuer mit unbehandeltem Holz sind erlaubt.

Ein romantischer Abend am Lagerfeuer oder eine gesellige Grillerei im Naturland sind ein einmaliges Erlebnis. Doch wer mit dem Feuer spielt, muss sich an bestimmte Regeln halten. Die Gefährdung von fremdem Eigentum oder das Auslösen von Bränden muss unbedingt vermieden werden.

Ausnahmen für Grill- und Lagerfeuer

Grundsätzlich ist im Bundesluftreinhaltegesetz und auch im NÖ Feuerwehrgesetz das punktuelle und flächenhafte Verbrennen von biogenem Material verboten. In Österreich sind Lager- und Grillfeuer erlaubt, wenn sie mit trockenem, unbehandeltem Holz oder mit Holzkohle befeuert werden. Darüber hinaus gibt es bundes- und landesgesetzliche Einschränkungen sowie witterungsbedingte Verbote, die es zu beachten gilt. Generell verboten ist laut Forstgesetz das Entzünden von Feuer hingegen im Wald oder auch in Waldnähe, wenn Verhältnisse herrschen, die die Ausbreitung eines Waldbrandes begünstigen. Dazu gehören etwa starker Wind oder große Trockenheit.

Behandeltes Holz ist tabu

Verboten ist außerdem das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art. Dazu gehören alle pflanzlichen Abfälle aus Haus und Garten. Das Abfackeln von Strauch- und Baumschnitt oder das Verbrennen von Grasschnitt ist somit nicht erlaubt. Grund ist die enorme Luftbelastung, die durch die unkontrollierte Verbrennung entsteht. Überreste der Gartenarbeit gehören auf den Komposthaufen oder zur Sammelstelle der Gemeinde. Auch das Verbrennen von nicht naturbelassenem Holz ist verboten. Das Verbrennen von Brettern, Holzpfosten oder Bahnschwellen ist somit nicht erlaubt.

Mann beim Grillen

Steine um die Feuerstelle verhindern, dass Glutreste die Umgebung in Brand setzen.

Nachfragen, wenn man nicht sicher ist

Auch wenn ein Lagerfeuer nicht ausdrücklich verboten ist, sollte man vorher einige Punkte beachten. Private GrundbesitzerInnen müssen immer um ihr Einverständnis gefragt werden. Aber auch bei öffentlichen Flächen sollte man unbedingt vorher bei der zuständigen Gemeinde nachfragen. Bei bestimmten Wetterlagen, wie etwa starkem Wind oder lang anhaltender Trockenheit, empfiehlt es sich dringend, auf ein Lagerfeuer zu verzichten.

Brand aus beim Heimgehen

Für die Feuerstelle empfehlen sich kiesige oder sandige Stellen, als Brennmaterial ist ausschließlich trockenes unbehandeltes Holz oder Holzkohle zulässig. Ein Ring aus Steinen verhindert, dass Glutreste das umgebende Gras in Brand stecken. Verwenden Sie unter keinen Umständen Brandbeschleuniger und überzeugen Sie sich beim Verlassen der Feuerstelle davon, dass alle Glutnester gelöscht sind. Wenn Sie das Gefühl haben, dass das Feuer außer Kontrolle gerät, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr.