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Was mache ich mit „hilflosen“ Jungvögeln?

Scheinbar verlassene Jungvögel sind meist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie versorgen oder gar mitnehmen.

Unser Naturland-Tipp

Häufig sind Jungvögel anzutreffen, die hilflos wirken und den menschlichen Beschützer-Instinkt wecken. Um sie vor dem vermeintlichen Hungertod zu retten, werden viele dieser Vögel mitgenommen. Ein Unterfangen, das für die Tiere meist letal endet.

Der Schein trügt nämlich häufig, denn die Jungen vieler Vogelarten verlassen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet ist. Die noch flugunfähigen Tiere verteilen sich in einem relativ großen Gebiet, wodurch nur einzelne Exemplare einer Brut der Gefahr der Entdeckung durch natürliche Feinde ausgesetzt sind. Besorgte Vogelfreunde befürchten, dass die Vögel verhungern könnten. Doch keine Angst, durch Bettelrufe zeigen die Jungen den Eltern ihren Standort an und werden auch außerhalb des Nestes weiterhin gefüttert, bis sie fliegen und selbständig Nahrung finden können.

Hat sich ein Jungvogel einmal wirklich in einen ungeschützten Bereich - etwa auf eine Straße - verirrt, kann man ihn vorsichtig an einen geschützten Ort in der Nähe des Fundortes bringen oder ihn ins Geäst eines Busches oder Baumes setzen. Vögel können nicht riechen und stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Berühren wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.

Noch nackte Nestlinge, die aus dem Nest gefallen sind, werden hingegen nicht gefüttert und können außerhalb des Nestes nicht überleben. Doch Vorsicht, das Aufziehen von Wildtieren ist schwer und bringt neben Verantwortung auch einige Probleme mit sich. Es fehlt meist an der nötigen Artenkenntnis und damit der notwendigen Nahrungswahl. Meist werden die Jungvögel schon durch das Herumtragen so geschwächt, dass sie kaum Überlebenschancen haben. Hier ist unbedingt eine sachkundige Person beizuziehen.

Das sagt das Gesetz

Jagdbare Vögel wie Enten, Rebhühner und Fasane unterliegen dem Jagdgesetz. Hier ist der für den Bezirk zuständige Jagdausübungsberechtigte zuständig. Funde müssen entweder direkt bei dieser Stelle oder der Polizei gemeldet werden. Auf keinen Fall sollte das Tier berührt, mitgenommen oder eigenmächtig getötet werden. Das gilt übrigens auch für Tiere, die durch die Kollision mit einem Kraftfahrzeug verletzt wurden.

Alle anderen Tiere werden über das Tierschutzgesetz bzw. das NÖ Naturschutzgesetz geregelt. Wenn Sie ein verletztes Wildtier finden, empfiehlt es sich daher, eine Expertin oder einen Experten zu informieren. Nach dem Tierschutzgesetz sollen auch bei Hilfeleistungen für Tiere eventuell entstehende Leiden, das Hervorrufen von Angst oder andere Schäden vermieden werden. Das Einfangen, Halten und Töten ist auch bei verletzten Tieren grundsätzlich nicht erlaubt.