Rustu Bozkus
Frühlingserwachen im Naturland
Viele holen sich die ersten Vorboten des Frühjahrs ins Wohnzimmer. Doch bei geschützten Arten ist Vorsicht geboten.
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geertweggen - Fotolia.com
Ist es beim Wandern erlaubt Privatwege zu nutzen, darf ich im Wald Pilze sammeln und muss ich meinen Hund an der Leine führen? Wer sich bei Ausflügen in die Natur schon einmal solche Fragen gestellt hat, kann sich glücklich schätzen: denn der Naturland-Knigge liefert die passenden Antworten. Klicken Sie hinein und informieren Sie sich über die Do's und Don'ts im Naturland Niederösterreich!
Rustu Bozkus
Viele holen sich die ersten Vorboten des Frühjahrs ins Wohnzimmer. Doch bei geschützten Arten ist Vorsicht geboten.
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Julius Kramer[www.fokusnatur.de] - Fotolia.com
Nein, da sich die Tiere bereits monatelang auf den Winterschlaf vorbereiten. Sollten Sie unabsichtlich ein Tier aus dem Winterschlaf geweckt haben, bitte unbedingt die Tierrettung verständigen.
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J. Gansch
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen, auf präparierten Pisten ist die Rechtslage hingegen unklar.
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Sven Lachmann auf Pixabay
Die Hege von Wildtieren darf nur durch dafür befugte Personen erfolgen. Im Winterschlaf gestörte Tiere brauchen professionelle Hilfe.
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Michael Hoffmann CC BY 3.0 Wikipedia
Wer in der Natur von einem Gewitter überrascht wird, sollte ein paar Grundregeln beachten. Nicht alle gut gemeinten Ratschläge schützen.
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Wokandapix auf Pixabay
Niederösterreich verfügt über eine gute Abfallentsorgung. Trotzdem landet immer noch Müll in der Natur - mit gravierenden Folgen für Tiere und Lebensräume.
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Joyota auf pixabay
Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.
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Manuela Gößnitzer
In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Sie dürfen nur auf bestimmten Wegen betreten werden.
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Photogrevy - Fotolia.com
Nein, es handelt sich dabei um Privatbesitz, der von nicht Jagdberechtigten nicht betreten werden darf.
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S. Plodek-Freimann
Sie blühen in den schönsten Farben und besitzen oft prächtige Früchte. Doch Vorsicht, auch bei uns gibt es Pflanzen, von denen zumindest bestimmte Teile so giftig sind, dass sie dem Menschen gefährlich werden können.
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smblake auf Pixabay
Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet unter anderem das Ausgraben, Erwerben und Weitergeben von geschützten Pflanzen.
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erstudiostok - Fotolia
Holz sammeln im Wald wird zur Alternative zu steigenden Energiepreisen. Doch Holz darf nicht einfach gesammelt werden.
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Angelika Bentin - Fotolia.com
Nein, die Fütterung darf nur durch Jagdberechtigte erfolgen.
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Katharina Bürger
Nach einer Erstversorgung kontaktieren Sie in jedem Fall Fledermaus-ExpertInnen.
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Julia HalleFotoFan – flickr.com cc BY SA 2.0
Scheinbar verlassene Jungvögel sind meist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie versorgen oder gar mitnehmen.
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mac231 auf Pixabay
Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
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Simon Lehmann auf Pixabay
Grundsätzlich gilt ein allgemeines Betretungsrecht. Doch Vorsicht ist bei forstlichen Sperrgebieten geboten.
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Simon Lehmann auf Pixabay
Der Wald darf von allen zu Erholungszwecken betreten werden. Dabei müssen aber gewisse Spielregeln eingehalten werden.
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