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Richtig planen: Winter im Naturland
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen für Wanderungen. Wichtig sind die richtige Ausrüstung und eine sorgfältige Vorbereitung.
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geertweggen - Fotolia.com
Ist es beim Wandern erlaubt Privatwege zu nutzen, darf ich im Wald Pilze sammeln und muss ich meinen Hund an der Leine führen? Wer sich bei Ausflügen in die Natur schon einmal solche Fragen gestellt hat, kann sich glücklich schätzen: denn der Naturland-Knigge liefert die passenden Antworten. Klicken Sie hinein und informieren Sie sich über die Do's und Don'ts im Naturland Niederösterreich!
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Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen für Wanderungen. Wichtig sind die richtige Ausrüstung und eine sorgfältige Vorbereitung.
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Congerdesign auf Pixabay
Im Siedlungsgebiet müssen Gehsteige bei Schneefall zu bestimmten Zeiten geräumt werden.
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Sven Lachmann auf Pixabay
Die Hege von Wildtieren darf nur durch dafür befugte Personen erfolgen. Im Winterschlaf gestörte Tiere brauchen professionelle Hilfe.
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Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen für Wanderungen. Wichtig sind die richtige Ausrüstung und eine sorgfältige Vorbereitung.
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J. Gansch
Im freien Gelände gibt es kaum Einschränkungen, auf präparierten Pisten ist die Rechtslage hingegen unklar.
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Maridav - Fotolia.com
Nur auf eigene Gefahr und mit Zustimmung der Grundeigentümer.
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Gianni Crestani
Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei Skitouren, beim Eislaufen oder bei der Salzstreuung besonders achten sollten.
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Michael Hoffmann CC BY 3.0 Wikipedia
Wer in der Natur von einem Gewitter überrascht wird, sollte ein paar Grundregeln beachten. Nicht alle gut gemeinten Ratschläge schützen.
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Joyota auf pixabay
Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.
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Manuela Gößnitzer
In Naturschutzgebieten ist grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Sie dürfen nur auf bestimmten Wegen betreten werden.
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Photogrevy - Fotolia.com
Nein, es handelt sich dabei um Privatbesitz, der von nicht Jagdberechtigten nicht betreten werden darf.
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erstudiostok - Fotolia
Holz sammeln im Wald wird zur Alternative zu steigenden Energiepreisen. Doch Holz darf nicht einfach gesammelt werden.
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Angelika Bentin - Fotolia.com
Nein, die Fütterung darf nur durch Jagdberechtigte erfolgen.
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Katharina Bürger
Nach einer Erstversorgung kontaktieren Sie in jedem Fall Fledermaus-ExpertInnen.
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Julia HalleFotoFan – flickr.com cc BY SA 2.0
Scheinbar verlassene Jungvögel sind meist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie versorgen oder gar mitnehmen.
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Julius Kramer[www.fokusnatur.de] - Fotolia.com
Nein, da sich die Tiere bereits monatelang auf den Winterschlaf vorbereiten. Sollten Sie unabsichtlich ein Tier aus dem Winterschlaf geweckt haben, bitte unbedingt die Tierrettung verständigen.
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mac231 auf Pixabay
Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
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Simon Lehmann auf Pixabay
Grundsätzlich gilt ein allgemeines Betretungsrecht. Doch Vorsicht ist bei forstlichen Sperrgebieten geboten.
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