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Ist Rauchen in der Natur erlaubt?

Ja, es ist aber auf die Gefahr von Waldbränden zu achten.

Unser Naturland-Tipp

Das Rauchen in der Öffentlichkeit wurde in Österreich mittlerweile durch Gesetze reglementiert und eingeschränkt. Trotz des Widerstands des rauchenden Teils der Bevölkerung und Teilen der Wirtschaft gelten umfassende Rauchverbote. Im Freien ist das Rauchen – noch – weitgehend erlaubt.

Trotzdem ist bei Wanderungen und Ausflügen vor allem bei Trockenheit auf das erhöhte Risiko von Waldbränden durch weggeworfene Zündhölzer oder Zigarettenstummel zu achten. Oft reicht ein kleiner Funke, um den dürren Unterwuchs in Brand zu setzen und damit wertvollen Wald zu vernichten, Tiere zu gefährden und andere Personen in Gefahr zu bringen. Zu beachten sind auch die Regelungen im Forstgesetz, die vorwiegend der Vermeidung von Waldbränden dienen. „Genießen“ Sie daher – wenn schon -  Ihre Zigarette nur an solchen Stellen, wo Sie die Reste des qualmenden Vergnügens gefahrlos entsorgen können.

Achtlos weggeworfene Zigarettenstummel sind nicht nur unschön anzusehen, sie enthalten auch umweltschädliche Gifte. Bis zu 4000 Chemikalien stecken in einer Zigarette, viele davon wie Teer und Kohlenwasserstoffe haben negative Auswirkungen auf den Boden und die Tier- und Pflanzenwelt. Die abgebrannten Reste sind außerdem sehr langlebig und verrotten nur langsam. Für alle, die auf das Rauchen in der Natur nicht verzichten können/wollen, gibt es Taschen-Aschenbecher, die eine umweltgerechte Entsorgung leicht machen.

Das sagt das Gesetz

Rauchverbote im Freien sind in Österreich praktisch nicht gesetzlich geregelt. Im Forstgesetz ist jedoch das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzern oder Rauchwaren im Wald verboten. In Wien ist weiters auf Kinderspielplätzen nach der Grünanlagenverordnung das Rauchen verboten.

Strenge Bestimmungen gibt es hingegen für das Rauchen in öffentlichen Räumen, am Arbeitsplatz und in der Gastronomie. ArbeitgeberInnen sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz verpflichtet, NichtraucherInnen vor der Einwirkung von Tabakrauch zu schützen. Das gilt für Betriebs- und Büroräume gleichermaßen wie für Aufenthalts- und Sanitärbereiche. Nach dem Mutterschutzgesetz müssen werdende Mütter vor der Einwirkung von Tabakrauch speziell geschützt werden.

Nach dem Tabakgesetz gelten schon seit 1. 1. 2005 Rauchverbote in Räumen öffentlicher Orte, das sind beispielsweise Geschäftslokale, Einkaufszentren, Büroräume oder Räume mit Kundenverkehr. Rauchverbote gelten aber auch in ortsfesten und nicht ortsfesten Einrichtungen des Bus-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehrs, also etwa in Zügen und Flugzeugen, aber auch auf Bahnhöfen und in Flughäfen. Ebenfalls nach dem Tabakgesetz gelten in der Gastronomie umfangreiche Rauchverbote. Die derzeit noch geltenden Ausnahmeregelungen richten sich nach der Grundfläche der Gasträumlichkeiten. Mit kommendem Jahr wird es in der Gastronomie ein generelles Rauchverbot geben.