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Darf ich im Naturland Pilze sammeln?
Bis zu 2 Kilo pro Person und Tag dürfen gesammelt werden. In Schutzgebieten gelten meist besondere Bestimmungen.
Pro Tag und Person dürfen zwei Kilo Pilze gesammelt werden.
(04.09.21/ überarbeitet MF) Das Schwammerl-Suchen ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Besonders im Herbst schwärmen die Pilzfans in den Wäldern aus, um die begehrten Leckerbissen aufzustöbern. Was viele nicht wissen: Essbare Pilze gibt es zu allen Jahreszeiten.
Rund 200 Arten können gegessen werden
Von den in Österreich heimischen mehr als 4.450 Großpilzarten gelten etwa 200 Arten als Speisepilze. Bei etwa einem Dutzend Arten ist besondere Vorsicht geboten, da sie so giftig sind, dass ihr Verzehr zum Tod führen kann. Aber auch alte Exemplare von Speisepilzen können durch Verwesung gefährliche Giftstoffe entwickeln.
Zwei Kilo pro Person und Tag sind erlaubt
Im Forstgesetz steht, dass die Früchte des Waldes grundsätzlich der Waldeigentümerin bzw. dem Waldeigentümer gehören. Das Sammeln für den Eigenbedarf ist bis zu einer Menge von 2 Kilo pro Person und Tag jedoch erlaubt, vorausgesetzt, es ist nicht ausdrücklich verboten. Ein Verbot muss durch eine entsprechende Beschilderung klar erkennbar sein. Das gewerbsmäßige Sammeln oder das Veranstalten von Sammelaktionen ist generell nicht erlaubt. Durch das Naturschutzrecht geschützte Arten dürfen nicht gesammelt werden.
In Niederösterreich sind etwa 200 Pilze essbar. Nur wenige sind wirklich giftig.
Pilze sammeln im Naturland
Niederösterreich ist reich an wertvollen Naturflächen. In geschützten Gebieten wie Nationalparks, Naturschutzgebieten oder im Wildnisgebiet ist das Pilze sammeln zumeist beschränkt oder verboten. Grundsätzlich sollten sich SchwammerlsucherInnen vorab informieren, ob sie in einem Schutzgebiet unterwegs sind und es Sonderbestimmungen gibt.
In Schutzgebieten auf das Sammeln verzichten
So ist das Sammeln von Pilzen in den Kernzonen des Biosphärenparks Wienerwald verboten, um eine ungestörte Entwicklung der „Urwälder von morgen“ zu ermöglichen. Die Kernzonen sind beschildert und als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im restlichen Biosphärenpark Wienerwald dürfen Schwammerln gesammelt werden.
Im Nationalpark Donau-Auen gibt es ein Wegegebot, wonach man die Wege nicht verlassen darf. Wenn man dieses einhält, ist das Sammeln von Pilzen für den Eigenbedarf erlaubt. Grundsätzlich sollte man aber in diesem sensiblen Gebiet ganz darauf verzichten. Im Nationalpark Thayatal und im Wildnisgebiet Dürrenstein ist das Pilze sammeln generell verboten.