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Darf ich im Naturland Pilze sammeln?
Bis zu 2 Kilo pro Person und Tag dürfen gesammelt werden. In Schutzgebieten gelten meist besondere Bestimmungen.
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Ist es beim Wandern erlaubt Privatwege zu nutzen, darf ich im Wald Pilze sammeln und muss ich meinen Hund an der Leine führen? Wer sich bei Ausflügen in die Natur schon einmal solche Fragen gestellt hat, kann sich glücklich schätzen: denn der Naturland-Knigge liefert die passenden Antworten. Klicken Sie hinein und informieren Sie sich über die Do's und Don'ts im Naturland Niederösterreich!
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Bis zu 2 Kilo pro Person und Tag dürfen gesammelt werden. In Schutzgebieten gelten meist besondere Bestimmungen.
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R. Burger
Wandern im Gebirge ist erholsam, birgt aber auch Risiken, die sich oft vermeiden lassen.
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Nein, aber er sollte an der Leine geführt werden.
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Abseits von Wegen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer.
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Nur mit Zustimmung der Grundeigentümer.
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Die Gewässer im Naturland laden zu vielfältigen Aktivitäten ein. Dabei ist einiges zu beachten.
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Auf Privatgrund ist das Befahren nur mit Zustimmung der Grundeigentümer erlaubt.
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Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
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Simon Lehmann auf Pixabay
Grundsätzlich gilt ein allgemeines Betretungsrecht. Doch Vorsicht ist bei forstlichen Sperrgebieten geboten.
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Das Baden ist grundsätzlich überall erlaubt, ausgenommen sind jedoch Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
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Campen liegt im Trend. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim naturfreundlichen Urlauben beachten sollten.
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Ja, mit Ausnahme von Gewässern in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
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Michael Hoffmann CC BY 3.0 Wikipedia
Wer in der Natur von einem Gewitter überrascht wird, sollte ein paar Grundregeln beachten. Nicht alle gut gemeinten Ratschläge schützen.
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Nicht berühren und eine geschulte Person informieren.
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S. Plodek-Freimann
Sie blühen in den schönsten Farben und besitzen oft prächtige Früchte. Doch Vorsicht, auch bei uns gibt es Pflanzen, von denen zumindest bestimmte Teile so giftig sind, dass sie dem Menschen gefährlich werden können.
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Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet unter anderem das Ausgraben, Erwerben und Weitergeben von geschützten Pflanzen.
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Das abgelassene Wasser aus Schwimmbecken gilt als Abwasser und muss entsprechend entsorgt werden.
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Ingo Bartussek/ Adobe Stock 179260357
Rund 74.000 Wildtiere sterben jährlich bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Bei 377 Unfällen in Österreich gab es Personenschaden. Doch was ist bei einem Wildunfall zu tun?
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