
geertweggen - Fotolia.com
So verhalte ich mich richtig im Wald
Der Wald darf von allen zu Erholungszwecken betreten werden. Dabei müssen aber gewisse Spielregeln eingehalten werden.
Viele entdecken in Zeiten von Corona den Wald für Erholungszwecke und zur körperlichen Ertüchtigung.
(24.02.2021/ MF) Knapp die Hälfte der Fläche von Österreich ist mit Wald bedeckt. Corona bringt die Menschen wieder in den Wald. Viele entdecken die grüne Lunge für Erholungszwecke und zur körperlichen Ertüchtigung.
Österreich ist ein Waldland
80 Prozent des Waldes sind im privaten Besitz, der Rest gehört Bund, Ländern und Gemeinden. 300.000 Arbeitsplätze sind direkt mit der Forstwirtschaft verbunden. Aber der Wald ist nicht nur Einkommensquelle. Er ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere, bietet den Menschen Erholung und Schutz vor Naturgewalten, produziert Sauerstoff und liefert Energie. Er spielt auch eine wichtige Rolle beim Klimaschutz. 1 Kubikmeter Holz kann bis zu 750 Kilogramm CO2 speichern.
Das darf man im Wald
Der Schutz und die Erhaltung des Waldes sind also von großer Bedeutung. Das entsprechende Verhalten beim Aufenthalt im Wald hilft dabei mit. Im allgemeinen Betretungsrecht im Forstgesetz ist alles erlaubt, was man unter „Gehen“ versteht, also auch Klettern, Tourengehen und Langlaufen. Das Befahren, Reiten oder Campieren hingegen ist nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin möglich.
Pilze und andere Früchte des Waldes dürfen nur bis zu einer Menge von 2 Kilo pro Person und Tag gesammelt werden.
Allgemeines Betretungsrecht
Forststraßen dienen vor allem der Waldbewirtschaftung. Das allgemeine Betretungsrecht erlaubt den BesucherInnen die Nutzung dieser privaten Wege, wobei dann die Straßenverkehrsordnung gilt. Überlassen WaldbesitzerInnen die Straßen und Wege der Öffentlichkeit, so sind sie auch für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Damit haften sie auch für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Für das Radfahren im Wald braucht man auch auf Forststraßen und Wegen die Zustimmung des Eigentümers. Die kann übrigens auch durch eine entsprechende Beschilderung erteilt werden. Auch ein Ausflug hoch zu Roß ist ohne Erlaubnis verboten.
Feuer ist ein No go im Wald
Natürlich wird niemand etwas gegen eine Rast oder ein Nickerchen im Wald haben. Das unbefugte Lagern bei Dunkelheit sowie das Zelten und Campieren sind im Wald aber grundsätzlich nicht erlaubt. Besonders streng sollte man sich an das Verbot des Entzündens von Feuer halten. In trockenen Sommern wie in den letzten Jahren reicht schon ein achtlos weggeworfener Zigarettenstummel für einen Waldbrand.
Wem gehören die Früchte des Waldes?
Alles, was im Wald wächst, gehört dem Besitzer oder der Besitzerin. Wenn das Sammeln durch Schilder nicht ausdrücklich verboten ist, darf sich jeder und jede pro Tag maximal 2 Kilogramm an Pilzen, Beeren und sonstigen Früchten mitnehmen. Das gewerbliche Sammeln bedarf in jedem Fall einer Erlaubnis. Vorsicht ist bei seltenen Arten geboten. Sie können naturschutzrechtlich geschützt sein. Auch das Sammeln von Klaubholz ist abhängig von einer Zustimmung des Besitzers.