Muss ich auf meinem Gehsteig Schnee räumen?
Ja! Im Siedlungsgebiet müssen Gehsteige bei Schneefall zu bestimmten Zeiten geräumt werden.
Ja! Im Siedlungsgebiet müssen Gehsteige bei Schneefall zu bestimmten Zeiten geräumt werden.
Rund 65.000 Wildtiere starben bundesweit im Jagdjahr 2024/25 bei Kollisionen mit Fahrzeugen. Bei 122 Unfällen in Niederösterreich gab es Personenschaden. Doch was ist bei einem Wildunfall zu tun?
Lager- und Grillfeuer sind erlaubt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie blühen in den schönsten Farben und besitzen oft prächtige Früchte. Doch Vorsicht, auch bei uns gibt es Pflanzen, von denen zumindest bestimmte Teile so giftig sind, dass sie dem Menschen gefährlich werden können.
Die NÖ Artenschutzverordnung verbietet unter anderem das Ausgraben, Erwerben und Weitergeben von geschützten Pflanzen.
Das abgelassene Wasser aus Schwimmbecken gilt als Abwasser und muss entsprechend entsorgt werden.
Niederösterreich verfügt über eine gute Abfallentsorgung. Trotzdem landet immer noch Müll in der Natur - mit gravierenden Folgen für Tiere und Lebensräume.
Nein, es handelt sich dabei um Privatbesitz, der von nicht Jagdberechtigten nicht betreten werden darf.
Holz sammeln im Wald wird zur Alternative zu steigenden Energiepreisen. Doch Holz darf nicht einfach gesammelt werden.
Scheinbar verlassene Jungvögel sind meist nicht auf menschliche Hilfe angewiesen. Nur in Ausnahmefällen sollte man sie versorgen oder gar mitnehmen.
Ja, aber nur mit Zustimmung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers oder auf gekennzeichneten Reitwegen.
Nein. Biogene Abfälle müssen über die Biotonne oder den Komposthaufen entsorgt werden.
Licht erhöht bei vielen Menschen das Gefühl von Sicherheit. Zu viel Licht hat aber auch negative Auswirkungen auf Natur und Gesundheit. Wir sagen Ihnen, was Sie zuhause tun können.
Die Qualität von Trinkwasser und die Versorgungssicherheit unterliegen in Niederösterreich strengen Vorgaben.
Grundsätzlich ist der Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen im Naturland nicht verboten. Es sollten aber bestimmte Regeln eingehalten werden.
Waldbesitzer nur dann, wenn Mängel am Baum zu erkennen sind und die Gefahr nicht abgewendet wurde.