Was tun, wenn ich ein verletztes Wildtier finde?
Nicht berühren und eine geschulte Person informieren.
Ist es beim Wandern erlaubt Privatwege zu nutzen, darf ich im Wald Pilze sammeln und muss ich meinen Hund an der Leine führen? Wer sich bei Ausflügen in die Natur schon einmal solche Fragen gestellt hat, kann sich glücklich schätzen: Denn der Naturland-Knigge liefert die passenden Antworten. Klicken Sie hinein und informieren Sie sich über die Do's und Don'ts im Naturland Niederösterreich!
Nicht berühren und eine geschulte Person informieren.
Viele holen sich die ersten Vorboten des Frühjahrs ins Wohnzimmer. Doch bei geschützten Arten ist Vorsicht geboten.
Bitte schaden Sie den Tieren keinesfalls – sie sind streng geschützt!
Ja, mit Ausnahme von Gewässern in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
Die Gewässer im Naturland laden zu vielfältigen Aktivitäten ein. Dabei ist einiges zu beachten.
Das Baden ist grundsätzlich überall erlaubt, ausgenommen sind jedoch Gewässer in Schutzgebieten oder auf Privatgrund.
In Österreich ist es grundsätzlich jedem gestattet, öffentliche Gewässer zu benutzen. Damit ist auch das Befahren mit Booten erlaubt.
Campen liegt im Trend. Wir zeigen Ihnen, was Sie beim naturfreundlichen Urlauben beachten sollten.
Nein, das „wilde“ Campieren außerhalb von dafür vorgesehenen Anlagen ist in Niederösterreich nicht erlaubt.
Der Verbrauch von Wasser steigt. Gleichzeitig wird es immer trockener. Wir geben Tipps zum nachhaltigen Umgang mit dem blauen Gold.
Viele wollen sich das frische Grün nach Hause holen. Besonders bei geschützten Arten ist jedoch Vorsicht geboten.
Hochwasser in der Natur ist eine gefährliche Situation, bei der man folgende Regeln beachten sollte.
Wer in der Natur von einem Gewitter überrascht wird, sollte ein paar Grundregeln beachten. Nicht alle gut gemeinten Ratschläge schützen.
Wandern im Gebirge ist erholsam, birgt aber auch Risiken, die sich oft vermeiden lassen.
Bis zu 2 Kilo pro Person und Tag dürfen gesammelt werden. In Schutzgebieten gelten meist besondere Bestimmungen.
Nein, aber er sollte an der Leine geführt werden.
Abseits von Wegen nur mit Zustimmung der Grundeigentümer.