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Was tun bei (quakenden) Fröschen im Gartenteich?

Bitte schaden Sie den Tieren keinesfalls – sie sind streng geschützt!

Grasfrosch im Gartenteich
Frösche und Co. dürfen nicht einfach so aus dem Gartenteich entnommen werden, sie sind geschützt.

Frösche zählen zur Klasse der Amphibien, als Froschlurche bilden sie eine eigene Ordnung innerhalb der Amphibien. Alle im Naturland NÖ vorkommenden Amphibienarten stehen unter Naturschutz.

Bei Fröschen handelt es sich um wechselwarme Tiere, deren Lebensweise eng an Gewässer gebunden ist. Häufig findet man sie auch in Gartenteichen. Diese Lebensräume benötigen sie dringend für Fortpflanzung und Entwicklung. Vor allem in der Paarungszeit von April bis in den Frühsommer hört man ihr charakteristisches Quaken. Die männlichen Tiere quaken so laut, dass es auch für uns Menschen hörbar ist. Teich- und Wasserforsch sind dabei besonders gut hörbar – mit einer Lautstärke von bisweilen 65 bis 90 Dezibel. Der Grasfrosch ist wesentlich zurückhaltender und leiser.

Die Tiere quaken während der Fortpflanzungszeit Tag und Nacht, um potenzielle Partner auf sich aufmerksam zu machen. Das Quaken ist ein natürlicher Bestandteil unserer Natur und Umwelt, ein Naturgeräusch.

Frösche gehören zum Gartenteich

Es ist ein gutes Zeichen, wenn sich Frösche am Gartenteich ansiedeln. Denn Amphibien reagieren empfindlich auf Umweltveränderungen. Lassen Sie sich an einem Teich nieder, bedeutet das, dass Wasserqualität, Versteckmöglichkeiten und Vegetation passen. Die Bedingungen des Habitats naturnah und ökologisch sind.

Frösche legen ihren Laich in Gewässern ab, aus ihm entwickeln sich die Kaulquappen. Viele Froscharten sind standorttreu. Sie kehren Jahr für Jahr zu ihrem Laichgewässer zurück. So kann ein Gartenteich für dieselben Tiere zu einem wichtigen Lebensraum für viele Jahre werden. Das Quaken ist in erster Linie im Frühling zu hören – danach nimmt es deutlich ab. Es handelt sich also um ein zeitlich begrenztes Naturphänomen.

Froschkonzert ist hinzunehmen

Ein aktuelles Urteil des Landesgerichtes Linz (2026) bestätigt, dass Geräusche, die von wildlebenden Tieren ausgehen als Naturgeräusche gelten und hinzunehmen sind.

Froschquaken stellt keine unzulässige Lärmbelästigung dar und natürlich vorkommende Tiere müssen nicht entfernt werden. Diese Rechtsauffassung gilt auch für Niederösterreich.

Kleiner Springfrosch auf der Straße
Man kann sich an unterschiedliche Behörden oder Expertinnen und Experten zu Amphibien-Fragen wenden.

Das sagt das Gesetz: Ist es erlaubt Frösche umzusiedeln?

Nein. Eine Umsiedlung und Verbringung der Tiere ist im Naturland NÖ nicht erlaubt.

Das bedeutet:

  • Frösche dürfen nicht eingefangen, nicht verletzt, getötet oder weggebracht werden.
  • Auch Laich und Kaulquappen dürfen nicht entfernt werden.
  • Auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten – z.B. Teiche – sind geschützt.

(§ 18 NÖ Naturschutzgesetz 2000 und EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) Art. 12)

Einzige Ausnahme ist das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung. Im Einzelfall kann man sich an die Bezirkshauptmannschaft (Naturschutzbehörde) wenden, sie prüft und kann dann Maßnahmen, wie zum Beispiel eine durch Fachleute durchgeführte Umsiedelung, erlauben.

Auch das Entfernen, Verändern oder Trockenlegen eines Teiches, wenn damit die Fortpflanzung der Tiere gestört wird, ist nicht erlaubt.

Eine gezielte Vertreibung, die Trockenlegung eines besiedelten Teiches oder der Einsatz von Chemikalien bzw. auch andere ungeeigneten Maßnahmen sind verboten. Frösche brauchen Ruhe, da sie stark an ihren Lebensraum gebunden sind, können jedwede Eingriffe dazu führen, dass Tiere sterben und ganze Populationen Schaden nehmen.

Wer unterstützt mich bei Problemen?

Im Falle eine Beschwerde von benachbarten Haushalten kann ein freundliches Gespräch helfen. Erklären Sie, dass Frösche streng geschützt sind, das Quaken im Sommer wieder ein Ende hat und die Amphibien viele Schädlinge fressen, z.B. Insekten, wie lästigen Gelsen und Fliegen, Würmer und zum Teil stehen auch Schnecken auf ihrem Speiseplan.

Sollte es zu größeren Konflikten mit der Nachbarschaft kommen aufgrund von Froschkonzerten oder Bauvorhaben geplant sein, wenden Sie sich bitte an:

Braunfrosch auf der Hand eines Menschen
Es gibt unterschiedliche Frosch-Arten im Naturland, die man gut voneinander unterscheiden kann.

Geschützte Amphibien

In Niederösterreich sind alle Amphibienarten gesetzlich geschützt, nach §18 NÖ Naturschutzgesetz 2000 gelten Frösche als besonders geschützte Arten. Sie sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil von Ökosystemen, sondern vertilgen auch große Mengen an Insekten. Gefährdet sind sie vor allem aufgrund von Lebensraumverlust, der Zerschneidung ihrer Wanderrouten und Störungen während der Paarungszeit.

Ein Gartenteich kann also einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und zum Erhalt dieser wichtigen Tiergruppe leisten.

Häufig vorkommende Froscharten in Niederösterreich

An niederösterreichischen Gartenteichen sind vor allem Teichfrösche (Wasserfrosch-Komplex) häufig anzutreffen. Der Teichfrosch zählt zu den lauteren Vertretern, lebt dauerhaft im oder am Wasser, ist gut erkennbar an der grünen Färbung mit dunklen Flecken.

Auch der Grasfrosch ist weit verbreitet, er ist eher unauffällig braun gefärbt. In erster Linie kommt er zum Laichen ins Wasser und quakt leiser als die Wasserfrösche.

Der Springfrosch kommt häufiger in den wärmeren Regionen des Naturlandes NÖ vor. Er hat einen schlanken Körperbau, bevorzugt strukturreiche Gärten und Waldränder und laicht sehr früh im Jahr.

Der europäische Laufrosch ist eine besonders auffällige und gefährdete Art. Er ist leuchtend grün und verfügt über Haftscheiben an den Fingern. Oft sitzt er auf Sträuchern oder auf der Ufervegetation. Er verfügt über einen charakteristischen, lauten Ruf. Zum Teil ist er sehr selten geworden, daher ist er besonders schützenswert.

Wasserfrosch auf Wasserpflanze in Gartenteich
Mit einfachen Tipps kann man einen froschfreundlichen Gartenteich selbst anlegen.

Unser Naturland-Tipp: PRO FROSCH Gartengestaltung

Schon mit kleinen Maßnahmen, können Sie Frosch und Co unterstützen.

  • Flache Uferzonen anlegen für den Laich
  • Heimische Pflanzen verwenden
  • Unterschiedliche Tiefen im Teich schaffen (Rückzugsräume bei Hitze bzw. Kälte
  • Versteckmöglichkeiten schaffen (Steinhaufen, Totholz, Laubhaufen)
  • Naturnahe, unaufgeräumte Bereiche
  • Verzicht auf Fischbesatz im Teich
  • Keine Pestizide, Chemie und Düngemittel verwenden
  • Gartenzäune durchlässig gestalten
  • Wasserqualität sichern
  • „Fallen“ beseitigen (Schächte, Kellerabgänge, Pools, …) abdecken bzw. sichern, Ausstiegshilfen installieren

Alle Lurche haben dieselben Rechte

Für Molche, Kröten, Schlangen, Salamander und Co. gelten dieselben Rechte wie für Frösche. Bei einem naturnahen Gartenteich kann es schnell passieren, dass sich unterschiedliche Tiere ansiedeln – das ist ein schönes Kompliment aus der Natur für Ihren Beitrag zum Natur- und Artenschutz!