Wasserhahn

Chlorid im Trinkwasser

Wenn Sie an eine öffentliche Wasserleitung angeschlossen sind, haben Sie das Recht, sich bei Ihrem Trinkwasserversorger über die Ergebnisse der Kontrolluntersuchungen zu informieren.

Der Trinkwasserversorger hat umgekehrt die Verpflichtung, Sie zumindest einmal jährlich über die wichtigsten Inhaltsstoffe – wie auch Chlorid – zu informieren. Die Trinkwasserverordnung regelt auch die Auskunfts- und Informationspflichten des Trinkwasserversorgers.

Privatpersonen mit Einzelwasserversorgungsanlagen sollten in ihrem eigenen Interesse ihr Trinkwasser regelmäßig kontrollieren lassen und sich um den einwandfreien baulichen Zustand ihres Brunnens bzw. ihrer Quelle kümmern. Eine Beurteilung, ob Wasser als Trinkwasser geeignet ist, lässt sich jedoch nicht alleine durch Bestimmen des Parameters "Chlorid" treffen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Auskunftspflicht von Wasserversorgern und zu Trinkwasseruntersuchungen.