Trinkwasserversorgungsanlagen

Trinkwasser­verunreinigungen aus dem Einzugsgebiet

Manchmal stammen Verunreinigungen im Grund- und Trinkwasser aus dem Einzugsbereich des Wasserspenders. Vermeiden Sie daher jede Gefährdung der Wasserqualität.

Beobachten Sie besonders bei Quellen, ob sich die Wassermenge, die Farbe, die Trübung und die Temperatur des Wassers nach starken Niederschlägen oder Tauwetter verändert. Wird das Wasser nach Regenfällen trüb und gibt es große Schwankungen bei Temperatur und Menge, sind das Anzeichen für eine Beeinträchtigung durch Oberflächenwasser. Grundwasser hat über das Jahr eine konstante Temperatur um die 10 °C. Je konstanter die Tagesschüttungen und die Temperatur sind, desto weniger Einfluss durch Oberflächenwasser besteht.

Senkgrube und Kanal

Achten Sie auf die Dichtheit Ihrer Senkgrube, um einer dauerhaften Verkeimung Ihres Trinkwassers vorzubeugen. Abläufe und Überläufe sind nicht erlaubt. Lassen Sie die Dichtheit Ihrer Senkgrube prüfen. Beauftragen Sie zur Dichtheitsprüfung nur Firmen, die eine Dichtheitsprüfung nach ÖNORM B2503 bzw. ÖNORM EN 476, EN 752, EN 1610 anbieten (z. B. Kanalräumungsfirmen und Grubendienste).

Eine einfache Abschätzung der Dichtheit einer Senkgrube können Sie auch selbst durchführen:

  • Markieren Sie den Wasserspiegel in der Grube (z.B. mit einer Latte)
  • Schließen Sie den Deckel
  • Lassen Sie ca. 12 Stunden kein neues Abwasser in die Senkgrube

Ist der Wasserspiegel in dieser Zeit gesunken, ist die Senkgrube undicht und muss saniert werden.

Bei Verdacht auf undichte Kanäle wenden Sie sich an den Kanalbetreiber oder die Gemeinde.

Ungesicherte Düngerlagerstätten oder Komposthaufen

Sanieren Sie ungesicherte Düngerlagerstätten, Misthaufen oder Komposthaufen durch nachträgliches Abdichten oder verlegen Sie deren Standort. Unsachgemäße Ausbringung und Lagerung von Gülle, Jauche und Stallmist ist so weit wie möglich zu vermeiden. Bei Weidebetrieb oder Kleintierhaltung (Hühner) im Einzugsgebiet von Wasserversorgungsanlagen sind die Tiere auszuzäunen.

Hochwasser und unmittelbare Überflutung des Brunnens

Wasserversorgungsanlagen sollten niemals im Hochwasserabflussbereich errichtet werden.

Für viele Gewässer in Niederösterreich sind die Hochwasserüberflutungsgebiete im NÖ Atlas ersichtlich: Hochwasseranschlagslinien NÖ

Für Fragen steht Ihnen beim Land NÖ auch die Abteilung Wasserbau +43 2742 9005-14411 zur Verfügung.

In unmittelbarer Brunnenumgebung sollte keine Regenwasserversickerung über Sickerschächte erfolgen. Der Abstand zwischen Sickerschacht und Wasserspender soll mindestens 10 Meter, besser 50 Meter betragen. Besser ist eine Flächenversickerung über den belebten Boden, da die oberste Bodenschicht im Gegensatz zum Untergrund bessere Filterwirkung besitzt.