Aktiv werden für die Vielfalt

Mit dem Biodiversitätsfonds startet eine Förderschiene, die auch Private in Anspruch nehmen können.

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Im Biodiversitätsfonds stehen bis 2026 80 Millionen Euro zur Verfügung.

Biodiversität umfasst das auf der Erde existierende Leben in seiner gesamten Arten- und Lebensraumvielfalt. Die Bewahrung dieser Vielfalt ist daher eine gemeinsame Aufgabe und ein internationales politisches Ziel.

Ergänzung zu anderen Programmen

Mit dem Startschuss für das neue Förderungsprogramm „Biodiversitätsfonds“ soll die biologische Vielfalt in Österreich erhalten, verbessert und wiederhergestellt werden. Das Programm soll zur Umsetzung der österreichischen Biodiversitäts-Strategie und Erreichung der nationalen Biodiversitäts-Ziele beitragen.

Auch Privatpersonen können gefördert werden

Es werden bis 2026 Mittel in der Höhe von 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das neue Förderprogramm ist eine Ergänzung zum Wirkungsbereich der gemeinsamen Agrarpolitik (ÖPUL) und des österreichischen Waldfonds. Die Förderung richtet sich an NGOs, Universitäten, Betriebe und Gemeinden, aber auch an Privatpersonen, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten wollen.

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Hochmoore sind 2022 ein Förderschwerpunkt.

Für 2022 stehen 25 Millionen bereit

Die Schwerpunkte werden regelmäßig in Form von Ausschreibungen veröffentlicht. In der Ausschreibung 2022 werden Projekte zur Wiederherstellung prioritärer, geschädigter Ökosysteme, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore oder Trockenrasen, gefördert. Auch der Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume ist Teil dieses ersten Schwerpunktes, wodurch ein großer Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Österreich 2030 sowie zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele geleistet werden soll. In Summe stehen für den ersten Call maximal 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Transparente Bewertung und Abwicklung

Die Ermittlung der förderungsfähigen Projekte erfolgt durch ein transparentes Bewertungsverfahren. Dabei werden die Projektvorschläge nach einer Bewertungsmatrix gereiht und der Biodiversitätsfonds-Kommission zur Empfehlung an die Bundesministerin vorgelegt. Nach der Genehmigung kommt es zum Vertragsabschluss mit der dafür zuständigen Abwicklungsstelle KPC.

Gefördert wird, was für die Umsetzung notwendig ist

Gefördert werden ausschließlich direkte Projektkosten, also Kosten, die für die Umsetzung der im Antrag vorgestellten Maßnahmen nötig sind. Die Unterstützung kann bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten betragen. Für Unternehmen beträgt diese je nach Unternehmensgröße zwischen 40 und 60 Prozent. Für Fragen stehen die MitarbeiterInnen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) via E-Mail unter biodiversitaetsfonds@kommunalkredit.at oder telefonisch unter +43 1 31631-807 zur Verfügung.