Nachhaltige Landnutzung und Bodenschutz

Bodenschutz geht uns alle etwas an! Speziell in unserer besonderen Verantwortung als Teil des Alpenraumes.

Die EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) ist eine Initiative der sieben Länder und 48 Regionen des Alpenraums und wurde 2016 als eine von fünf europäischen makroregionalen Strategien vom Europäischen Rat formell angenommen. Die EUSALP umfasst das gesamte österreichische Staatsgebiet.

Aktionsplan mit thematischen Zielen

Der EUSALP-Aktionsplan beinhaltet thematische Ziele mit neun Aktionen. Niederösterreich setzt seine Schwerpunkte in der Aktion 6 „Erhaltung und Aufwertung der natürlichen Ressourcen einschließlich Wasser und Kulturressourcen“ und in der Aktion 9 „Umwandlung des Gebiets in eine Vorzeigeregion für Energieeffizienz und erneuerbare Energie“. Die Aktionsgruppe 6 befasst sich insbesondere mit Raumentwicklung und Bodenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie nachhaltigem Wassermanagement. Ein wichtiger inhaltlicher Schwerpunkt der Tiroler Präsidentschaft ist die Beschlussfassung der nun vorliegenden „Alpenweiten Deklaration zu intelligenter Landnutzung und Bodenschutz“.

Umsetzungspunkte für Landnutzung und Bodenschutz

Aufbauend auf dem grundsätzlichen Bekenntnis der Alpenregionen zu nachhaltiger Landnutzung und Bodenschutz umfasst die Deklaration folgende sechs Umsetzungspunkte:

  • Im ersten Punkt wird die verbesserte Anwendung von bereits bestehenden Regelungen gefordert. Im Besonderen bezieht man sich dabei auf die Protokolle der Alpenkonvention.
  • Der zweite Punkt befasst sich mit Datenmanagement und Monitoringsystemen und zielt auf eine einheitliche Vorgangsweise ab. Alleine die verschiedensten Daten, die zur Frage der täglichen Flächeninanspruchnahme in Österreich kursieren, rechtfertigen diese Forderung.
  • Innerstädtische Entwicklung zu stärken und umsichtige Infrastrukturplanung wird im dritten Punkt der Deklaration eingefordert. Mannigfaltige Maßnahmen zum quantitativen und qualitativen Bodenschutz (z.B. Mobilisierung von Gewerbebrachen und gewidmetem Bauland) sowie geeignete Instrumente (z.B. Gemeindekooperationen, Berechnung von Infrastrukturkosten) werden angeführt.
  • Die Steigerung der Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und ein Erfahrungsaustausch sind Gegenstand des vierten Punktes.
  • Die Einbeziehung der Bevölkerung im Rahmen von Partizipationsprozessen, insbesondere der EntscheidungsträgerInnen und GrundbesitzerInnen, wird laut Punkt 5 der Deklaration als entscheidender Erfolgsfaktor angesehen.
  • Schlussendlich werden im sechsten Punkt (grenz)überschreitende Initiativen begrüßt, bei denen man von den Erfahrungen anderer Länder profitieren kann.

Die Deklaration wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe 6 der Europäischen Alpenraumstrategie (EUSALP) erarbeitet und wird von den Regionen des Alpenraumes unterstützt. Darüber hinaus wird die Ministerkonferenz der Alpenkonvention im April 2019 einen Beschluss zur Intensivierung der Kooperation mit den EUSALP-Regionen fassen.


Ansprechpartner in Niederösterreich:

DI Christian Steiner,
NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung Landentwicklung

E-Mail: christian.steiner@noel.gv.at
www.alpine-region.eu/action-group-6