Geld für grüne Infrastruktur

Gemeinden können aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm“ Zuschüsse für grüne Infrastruktur im Ort erhalten.

Rathaus

Gemeinden können sich Förderungen holen, wenn sie Natur in den Ort bringen.

NÖ Gemeinden können sich aus dem für sie vorreservierten Finanztopf Zuschüsse holen, wenn sie Natur in den Ort bringen wollen. Eigenleistungen der Gemeinden sind davon ausgenommen. Das kommunale Investitionsgesetz 2023 gilt für Investitionen, die bis 31.12. 2026 getätigt werden. Der Projektstart dazu muss zwischen 1. 1. 2023 bis 31.12. 2025 liegen. 

Begrünung der Ortszentren

Wer den Ortskern nicht nur durch Errichtung von Begegnungszonen oder Sitzbänken, sondern auch durch Begrünungen mit blühenden Staudenbeeten oder Beschattung durch Baumpflanzungen attraktiver gestalten möchte, kann dafür einen Zuschuss von 50 Prozent aus dem KIP beantragen.

Grüne Infrastruktur für mehr Qualität

Die Attraktivierung des Orts- bzw. Stadtkernes ist der Bezugspunkt, um grüne Infrastruktur und ihren Beitrag zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität mit dem KIP zu realisieren. Beim Antrag muss die Ausweisung der Orts- oder Stadtkerne mit einem Übersichtsplan oder mittels zuvor erfolgter Flächenwidmung nachgewiesen werden. Dem Antrag ist weiters ein Konzept mit den Zielen und Maßnahmen beizulegen. So sind etwa die Kosten für die Entfernung von asphaltierten Flächen oder die Anlage und Ausstattung von Pflanzbeeten zuschussfähig. Die Zuschüsse gelten jedoch nicht für Eigenleistungen der Gemeinde.

Begleitgrün an Gemeindestraßen

Umgestaltungen von Kreisverkehren mit Baumpflanzungen oder Staudenbeeten bzw. Sanierungen des Begleitgrüns können auch außerhalb des Ortskerns gefördert werden. Der Bezugspunkt ist hier die Gemeindestraße. Es muss sich um eine Straße handeln, bei der die Gemeinde die Erhaltungsverpflichtung trifft. Zur Sanierung von Gemeindestraßen gehören etwa auch Straßengräben und Böschungen sowie Anlagen zur Ableitung anfallender Wässer.

Grünanlagen und schattenspendende Bäume

Zuschussfähig sind Investitionen in die Grüne Infrastruktur als untergeordneter Bestandteil eines Gesamtprojektes bei der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Seniorenbetreuung, Betreuung von behinderten Personen, Sportstätten, Freizeitanlagen, Beschattung für Rad- und Fußwege, bei Gemeindegebäuden, sowie  im Zusammenhang mit der Schaffung öffentlichen Wohnraumes.

Einreichung bis Ende 2024 möglich

Die Einreichung zum KIP ist bis 31. Dezember 2024 möglich, die Umsetzung und Endabrechnung muss bis 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Es können ab 1. Januar 2023 begonnene Begrünungsprojekte eingereicht werden.