Geld für grüne Infrastruktur
Gemeinden können aus dem „Kommunalen Investitionsprogramm“ Zuschüsse für grüne Infrastruktur im Ort erhalten.
Gemeinden können sich Förderungen holen, wenn sie Natur in den Ort bringen.
NÖ Gemeinden können sich aus dem für sie vorreservierten Finanztopf Zuschüsse holen, wenn sie Natur in den Ort bringen wollen. Eigenleistungen der Gemeinden sind davon ausgenommen. Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) soll insgesamt 1 Milliarde Euro den Gemeinden Spielraum für notwendige Investitionen in die Infrastruktur und in den Klimaschutz ermöglichen. Pro Projekt ist ein 50 prozentiger Zuschuss möglich. Im Sommer 2024 wurden alle Fristen um zwei Jahre verlängert. Anträge sind noch bis 31. 12. 2026 möglich. Für NÖ Gemeinden sind knapp 180 Millionen Euro reserviert.
Begrünung der Ortszentren
Wer den Ortskern nicht nur durch Errichtung von Begegnungszonen oder Sitzbänken, sondern auch durch Begrünungen mit blühenden Staudenbeeten oder Beschattung durch Baumpflanzungen attraktiver gestalten möchte, kann dafür einen Zuschuss aus dem KIP beantragen.
Grüne Infrastruktur für mehr Qualität
Die Attraktivierung des Orts- bzw. Stadtkernes ist der Bezugspunkt, um grüne Infrastruktur und ihren Beitrag zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität mit dem KIP zu realisieren. Beim Antrag muss die Ausweisung der Orts- oder Stadtkerne mit einem Übersichtsplan oder mittels zuvor erfolgter Flächenwidmung nachgewiesen werden. Dem Antrag ist weiters ein Konzept mit den Zielen und Maßnahmen beizulegen. So sind etwa die Kosten für die Entfernung von asphaltierten Flächen oder die Anlage und Ausstattung von Pflanzbeeten zuschussfähig. Die Zuschüsse gelten jedoch nicht für Eigenleistungen der Gemeinde.
Begleitgrün an Gemeindestraßen
Umgestaltungen von Kreisverkehren mit Baumpflanzungen oder Staudenbeeten bzw. Sanierungen des Begleitgrüns können auch außerhalb des Ortskerns gefördert werden. Der Bezugspunkt ist hier die Gemeindestraße. Es muss sich um eine Straße handeln, bei der die Gemeinde die Erhaltungsverpflichtung trifft. Zur Sanierung von Gemeindestraßen gehören etwa auch Straßengräben und Böschungen sowie Anlagen zur Ableitung anfallender Wässer.
Grünanlagen und schattenspendende Bäume
Zuschussfähig sind Investitionen in die Grüne Infrastruktur als untergeordneter Bestandteil eines Gesamtprojektes bei der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Seniorenbetreuung, Betreuung von behinderten Personen, Sportstätten, Freizeitanlagen, Beschattung für Rad- und Fußwege, bei Gemeindegebäuden, sowie im Zusammenhang mit der Schaffung öffentlichen Wohnraumes.
Einreichung bis Ende 2026 möglich
Anträge auf Zweckzuschuss für Projekte, die mit 1. 1. 2023 gestartet haben oder bis 31. 12. 2027 starten, müssen von Gemeinden bis spätestens 31. Dezember 2026 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden. Das Projekt kann sich zum Zeitpunkt der Einreichung in Umsetzung oder vor Umsetzung befinden oder schon abgeschlossen sein. Projekte müssen jedenfalls bis Ende 2028 fertiggestellt und abgerechnet sein.