Wasserhahn

Rechtliches zu Chlorid

Die erlaubte Konzentration an Chlorid regelt die Trinkwasserverordnung.

Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, kann das Wasser ohne Gefährdung der Gesundheit getrunken oder verwendet werden.

Trinkwasserverordnung

Der Richtwert (Indikatorparameterwert) für Chlorid liegt bei 200 mg/l. Ergänzend zum Richtwert ist angemerkt, dass das Wasser nicht korrosiv wirken soll.

Österreichisches Lebensmittelbuch (Kapitel B1 Trinkwasser)

Der Richtwert für Chlorid entspricht dem in der Trinkwasserverordnung. Auch die Forderung, dass das Wasser nicht korrosiv wirken soll, ist festgehalten mit der erweiterten Anmerkung, dass es ab einer Konzentration von 100 mg/l Chlorid unter Umständen bei metallischen Werkstoffen zu Korrosion kommen kann.

 
WHO Richtwerte für Trinkwasser (Guidelines for Drinking Water)

Für Chlorid im Trinkwasser gibt es keinen gesundheitlich begründeten Richtwert (guideline value GV). Es wird aber darauf hingewiesen, dass ab 200 - 300 mg/l Natriumchlorid, Kaliumchlorid oder Kalziumchlorid im Trinkwasser ein salziger Geschmack wahrscheinlich ist, wobei die Geschmacksschwellen individuell verschieden sind.

Qualitätszielverordnung Chemie Grundwasser (QZV Chemie GW)

Für Chlorid beträgt der Schwellenwert 180 mg/l. Die Interpretation, ab wann die Überschreitung des Schwellenwertes den guten chemischen Zustand gefährdet, ist in der QZV Chemie GW angeführt.