Wasserstrahl trifft auf Hand

Trinkwasserverordnung

In Öster­reich regelt die Trinkwasserverordnung die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Die erlaubten Konzentrationen von zahlreichen chemischen und hygienischen Parametern werden in der Trinkwasserverordnung geregelt. In der Trinkwasserverordnung werden Parameterwerte (Grenzwerte) und Indikatorparameterwerte (Richtwerte) ausgewiesen. Sie gilt für alle, die Wasser nicht nur für den Eigenbedarf verwenden, sondern auch an andere Personen kostenpflichtig oder unentgeltlich weitergeben (Ortswasserleitung, Genossenschaften, Vermietung von Häusern und Wohnungen, Gastronomie, Abhof-Verkauf).

Werden die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten, kann das Wasser ohne Gefährdung der Gesundheit getrunken oder verwendet werden. Für private Einzelwasserversorgungsanlagen ist es sinnvoll, sich an die gleichen Kriterien für die Trinkwasserqualität zu halten, welche auch die Trinkwasserverordnung vorgibt.

Bei Überschreitung eines Richtwertes ist zu untersuchen, was die Ursache für die Belastung ist und welche Maßnahmen die Wasserqualität wieder verbessern könnten. Bei Überschreitungen von Grenzwerten sind laut Trinkwasserverordnung Vorgaben zu erfüllen (z. B. die sofortige Information der AbnehmerInnen) und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Ziel der Maßnahmen ist, dass die Grenzwerte innerhalb von spätestens 30 Tagen wieder eingehalten werden können.