Streuobst soll Kulturerbe werden
Die ARGE Streuobst will den Streuobstanbau in Österreich als Immaterielles Kulturerbe eintragen lassen.
Streuobstwiesen sollen auf die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen werden.
Das Immaterielle Kulturerbe der UNESCO sind kulturelle Ausdrucksformen, die unmittelbar von menschlichem Wissen getragen sind und von Generation zu Generation weitergegeben und weiterentwickelt werden. Ein Immaterielles Kulturerbe ist an den Menschen gebunden und wird durch das Engagement seiner Träger lebendig gehalten.
Obstbäume sind altes Kulturgut
Streuobstlandschaften mit hochstämmigen, großkronigen Obstbäumen sind aus einer landwirtschaftlich-kulturellen Entwicklung entstanden und damit direkt an menschliches Wissen gebunden. Die Anlage, Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen, das Züchten von Obstsorten und die Ernte sowie Verarbeitung des Obstes beruhen auf umfangreichem Erfahrungswissen im Umgang mit der Natur.
Streuobstwiesen helfen der Artenvielfalt
Neben kulturellen Ausdrucksformen wie Erntefesten und bestimmten Ritualen wurden über Jahrhunderte hinweg spezielle Handwerkstechniken zur Pflege von Streuobstbäumen entwickelt und verfeinert. Streuobstwiesen sind aber auch die letzten verbliebenen Strukturen in unserer Agrarsteppe und drücken Landschaften wie etwa dem Mostviertel ihren Stempel auf und verleihen ihr einen einzigartigen Charakter. Sie helfen damit seltene Tierarten einen Lebensraum zu finden.
Antrag soll Ende 2022 eingereicht werden
Der Antrag soll bis Jahresende 2022 im UNESCO-Büro eingereicht werden. Durch das Eintragen in die UnterstützerInnenliste können Sie als Verein, Institution oder Einzelperson das Vorhaben unterstützen, Streuobst auf die Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen. Die Liste wird zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung als immaterielles Kulturerbe bei der österreichischen UNESCO-Kommission eingereicht und dient als Nachweis einer breiten Trägerschaft des Antrages.