Schutzgebiete sind Sperrzonen für Drohnen

Eine neue Drohnen-Info-App des ÖAMTC zeigt, was wo erlaubt ist.

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Der Einsatz von Drohnen in der Natur erfordert Rücksicht und Information über die rechtliche Situation.

Mit Drohnen gelingen großartige Film- und Fotoaufnahmen. Besonders unberührte Landschaften locken mit der Chance auf einzigartige Aufnahmen. Doch bei Naturschutzgebieten ist Vorsicht geboten. Die surrenden Roboter stören Wildtiere bei der Brut oder Aufzucht ihrer Jungen.

Jeder Eingriff in die Natur ist verboten

Drohnen werden von Tieren oft als Bedrohung angesehen. Greifvögel können sich so irritiert fühlen, dass sie kleinere Modelle im Extremfall sogar angreifen und sich dabei verletzen. Aber auch Erholungssuchende empfinden die Fluggeräte als störend. Zwar gibt es aus luftfahrtrechtlicher Sicht kaum Einschränkungen. In den Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer finden sich hingegen eindeutige Regelungen, was das Fliegen über Schutzgebieten betrifft. Naturschutz ist Ländersache und wird im NÖ Naturschutzgesetz und in der NÖ Artenschutzverordnung geregelt. Für DrohnenpilotInnen gilt, dass jeder Eingriff in das Pflanzenkleid oder Tierleben verboten ist und geahndet werden kann. Oft weisen auch Schilder auf ein etwaiges Drohnenflugverbot hin.

Neue ÖAMTC-App bietet viel Infos

Natürlich ist es möglich, legal über einem Schutzgebiet zu fliegen. Dafür braucht es vor allem Rücksicht und Information. Ein interessantes Tool dafür ist die Drohnen-Info-App des ÖAMTC. Sie zeigt seit neuestem auch, ob das Gebiet, das beflogen werden soll, Schutzgebiet ist und welche besonderen Einschränkungen dort gelten. Außerdem findet man in der App Kontaktmöglichkeiten für Genehmigungen, denn es empfiehlt sich, in jedem Fall die Verantwortlichen des betroffenen Schutzgebietes oder den oder die GrundeigentümerIn über geplante Drohnenflüge zu informieren.

Fliegen mit Respekt

Der ÖAMTC appelliert für Fliegen mit Respekt vor Mensch und Tier vor allem in der geschützten Natur, aber auch außerhalb von Schutzgebieten. Weder Wild- noch Weidetiere dürfen direkt angeflogen oder gar verfolgt werden. Daher soll immer auf einen ausreichenden Mindestabstand von 50 bis 70 Metern geachtet werden. Alle wichtigen Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info App.